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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AB Dienstleistung GmbH (Auftragnehmer) und ihren Geschäftspartnern / Kunden (meint alle natürlichen und juristischen Personen, sowie deren Zweig- und Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Konzernmüttern, die die Dienstleistung der AB Dienstleistung GmbH im Rahmen der Gebäude- und Unterhaltsreinigung, sowie weiteren Dienstleistungen im Bereich Gebäude und Personal in Anspruch nehmen), sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindungen getroffen werden. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen der AB Dienstleistung GmbH (tatsächliche Durchführung der Dienstleistungen) gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners / Kunden wird hiermit widersprochen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob das Vertragsangebot von der AB Dienstleistung GmbH oder vom Geschäftspartner / Kunden  ausgeht. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler verpflichten die AB Dienstleistung GmbH nicht.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Sämtliche Vereinbarungen, die mündlich durch Vertreter der AB Dienstleistung GmbH getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch AB Dienstleistung GmbH. §2 Ziffer 4 gilt hierbei sinngemäß. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2. Der Geschäftspartner / Kunde ist im Sinne einer Obliegenheit verpflichtet, AB Dienstleistung GmbH über offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler zu informieren, so dass AB Dienstleistung GmbH die Angaben korrigieren oder erneuern kann.

3.1 Der Geschäftspartner / Kunde ist verpflichtet bei Reinigungstätigkeiten die AB Dienstleistung GmbH in vollem Umfang auf Pflege- und/oder Bearbeitungshinweise durch den Hersteller/Lieferanten für die in seinen Räumlichkeiten verbauten Materialien oder des aufgestellten Mobiliares hinzuweisen. Dies betrifft besonders Bodenbeläge aller Art, Wandbeläge aller Art sowie alle weiteren durch die Anwendung der falschen Reinigungstechnik oder Chemie zerstörbaren verbauten Materialien und/oder Einrichtungsgegenstände.

Die Pflege- und/oder Bearbeitungshinweise müssen nachweislich gegen Unterschrift persönlich an einen vorab benannten und befugten Mitarbeiter der AB Dienstleistung GmbH übergeben werden und/oder in elektronischer Form mit Nachweis an die AB Dienstleistung GmbH übermittelt werden. Die Übergabe oder Übermittlung muss vor Auftragsbeginn durch den Geschäftspartner / Kunden eigenverantwortlich erfolgen.

Für jegliche Folge- und/oder Bearbeitungsschäden welche nachweislich aufgrund der fehlenden Pflege- und/oder Bearbeitungshinweise durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen, übernimmt die AB Dienstleistung GmbH keinerlei Haftung und Gewährleistung.

§4 Abs. 2 und 4 sowie § 5 der hier aufgeführten AGB der AB Dienstleistung GmbH kommen im Fall des schuldhaften Handelns des Geschäftspartners / Kunden nicht zur Anwendung.

3.2 Der Geschäftspartner / Kunde ist verpflichtet bei Entrümpelungen und Beräumungen die AB Dienstleistung GmbH in vollem Umfang auf eventuell noch wissentlich und unwissentlich vorhandene Wertgegenstände (Sach- oder ideeller Wert) in beweglicher und unbeweglicher Form hinzuweisen.

Der Hinweis hierzu muss spätestens mit der Auftragserteilung eigenverantwortlich und in schriftlicher Form erfolgen.

Der Hinweis muss nachweislich gegen Unterschrift persönlich an einen vorab benannten und befugten Mitarbeiter der AB Dienstleistung GmbH übergeben werden und/oder in elektronischer Form mit Nachweis an die AB Dienstleistung GmbH übermittelt werden. Die Übergabe oder Übermittlung muss vor Auftragsbeginn durch den Geschäftspartner / Kunden eigenverantwortlich erfolgen.

Für jegliche Material- und / oder Vermögensschäden welche nachweislich aufgrund des fehlenden Hinweises durch den Geschäftspartner / Kunden erfolgen, übernimmt die AB Dienstleistung GmbH keinerlei Haftung.

4. Die Angestellten der AB Dienstleistung GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages mit dem Geschäftspartner / Kunden hinausgehen. Dies bezieht sich nicht auf solche Angestellten, deren Vollmachtumfang gesetzlich ausgestaltet ist (z. B. Generalbevollmächtigte, Prokuristen).

5. Mündliche Nebenabreden sind, soweit nicht im Vertrag vermerkt, nicht getroffen worden; der schriftliche Vertrag ist insoweit vollständig und abschließend. Dies gilt nicht, wenn der Geschäftspartner / Kunde nachweist, dass solche Nebenabreden getroffen wurden.

6. Unsere Angebote sind für 6 Wochen nach Angebotsdatum bindend. Abweichungen hiervon sind schriftlich festzuhalten.

 

§ 3 Abrechnungsmodus und Zahlungsbedingungen

1. Zwischen dem Geschäftspartner / Kunden und der AB Dienstleistung GmbH wird ein an eine Kalkulation für die zu erbringenden Dienstleistungen gebundenes Honorar vereinbart. Über die Vereinbarung hinausgehende  Personal- oder Beratungsleistungen sind gesonderte Honorarvereinbarungen zu schließen.

2. Mit der Erfüllung der geforderten Leistungen gemäß Auftrag werden Honorare fällig. Die Höhe der Honorare, Fälligkeiten und Zahlungsweise variiert und werden im Einzelfall konkret vertraglich vereinbart.
Für Lieferleistungen sowie Aufträge mit einem Auftragswert welcher 3000,- € netto übersteigt (Unabhängig ob sich der Betrag aus der Summe der Einzelpositionen oder als Einzelpreis errechnet) ist die AB Dienstleistung GmbH nach Vorankündigung berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% vorab in Rechnung zu stellen. Für Zahlungsverzug siehe § 3 Abs. 5
Für Leistungen wie Entrümpelungen und Desinfektion wird vor Auftragsbeginn grundsätzlich eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Nettoauftragswertes bezogen auf die produktiven Arbeitsstunden (insofern als Pauschalpreis angeboten) fällig.

3. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine Email ohne qualifizierte elektronische Signatur.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.

5. Befindet sich der Geschäftspartner / Kunde im Zahlungsverzug, ist AB Dienstleistung GmbH berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten. Für den Zeitraum des Verzuges ist AB Dienstleistung GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

6. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.

 

§ 4 Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung

1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich begründete Einwände erhebt.
Die AB Dienstleistung GmbH ist ausdrücklich berechtigt auch Einzelpositionen aus beauftragten Angeboten nach Abschluss dieser vor der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.

2. Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

3. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht für Schäden, die dem Kunden durch die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistung eingesetzten Dritten zugefügt wurden und den Auftragnehmer hierbei kein Auswahlverschulden trifft.

4. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers ist zudem beschränkt durch Deckungsart und –umfang der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht zusätzlich auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt. Auf Wunsch des Kunden ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.

5. Für Schäden an Bodenbelägen, gleich welcher Art, oder an Pflanzen, gleich welcher Art, im Zuge der Ausführung des Winterdienstes zur Erhaltung der Wegesicherheit übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Verpflichtung der Schadensübernahme für derartige und vorab genannte Beschädigungen sind einzelvertraglich vor Beginn der Auftragsausführung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftraggeber ist sich dessen bei Beauftragung in vollem Umfang bewusst und stellt bei Vertragsschluss ohne entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung den Auftragnehmer frei von der Schadensersatzpflicht für vorab genannte Schäden.

 

§ 5 Nachbesserung

Bei berechtigter Reklamation muss der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Reinigung informieren und ihm das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist ermöglichen. Versäumt der Kunde diese Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §4).

 

§ 6 Vertraulichkeit

1. AB Dienstleistung GmbH und der Geschäftspartner / Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 

§ 7 Kündigung

Kunden / Geschäftspartnern steht ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Fristen werden durch konkrete Verträge und Vereinbarungen geregelt.

 

§ 8 Teilnichtigkeit / Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen
dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

2. Der Geschäftspartner / Kunde  kann die Rechte aus der Geschäftsbeziehung mit AB Dienstleistung GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung von AB Dienstleistung GmbH abtreten. Eine Aufrechnung mit der Honorarforderung von AB Dienstleistung GmbH ist nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aschaffenburg. Das gilt auch, wenn der Geschäftspartner / Kunde seinen Wohn-/ bzw. Firmensitz im Ausland hat.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Die AB Dienstleistung GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
Die für die AB Dienstleistung GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

 

AB Dienstleistung GmbH • Am Steinbuckel 1 • 63768 Hösbach • Telefon (0 60 21) 59 95-0
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